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Kompetenzteam Verkehrsrecht
Was gehört zum Verkehrsrecht ?
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
-Regulierung von Schäden aus Unfällen/Verkehrsunfällen im Inland und Ausland zwischen Inländern / im Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Schadenersatz, Schmerzensgeld.
-Probleme in Verbindung mit dem Autokauf /-verkauf, wie Mängel, Rücktritt, Diesel-Abgas Affäre
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung
sowie Personenversicherungen,
-Beispielsweise Fragen rund um die Schadenspositionen in ihrer Kaskoversicherung
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Bussgeld, Strafzettel
- Geschwindigkeitsüberschreitung (geblitzt),
- Abstand nicht eingehalten,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),
- Trunkenheit im Verkehr
4. Recht der Fahrerlaubnis,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Anordnung der MPU (Idiotentest)
Was bedeutet der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Der Fachanwaltstitel soll dem Nachweis
dienen, dass der Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügt.
Um den Fachanwaltsteil im Verkehrsrecht zu erlangen, muss der Rechtsanwalt
- jährliche Fortbildungen im Volumen von mindestens 15 Stunden nachweisen
- mindestens 160 Fälle aus dem Bereich Verkehrsrecht in 3 Jahren bearbeitet haben
- den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse nachweisen. Dies setzt in der Regel voraus, dass
der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen
Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die
Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120
Zeitstunden betragen.
Die Kenntnisse sind aus den folgenden Bereichen nachzuweisen:
Haftung nach StVG und BGB, HPflG,
Truppenstatut, Verkehrsopferhilfe, 4. KH-Richtlinie, Londoner
Abkommen, PflVG, AuslPflVG,
Haftungsverteilung
Beifahrerrechtsprechung, Verwertung von
Polizeiakten,
Fahrzeugschaden, normativer Schadenbegriff, 130
% Rechtsprechung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Quotenvorrecht
nach § 67 VVG, Totalschaden, Restwert, Umbaukosten, Entsorgung,
Neuwagenersatz, Leasingunfall
Amtshaftung,
Verkehrssicherungspflicht
Mietwagen, Nutzungsausfall,
Abschleppkosten, Standgeld, An- und Abmeldekosten, Transportkosten,
Schadenfreiheitsrabatt, Sachverständigenkosten, Regulierungskosten,Autokauf und Kfz-Leasing,
Verkehrssachverständige
Kauf von Neuwagen, finanzierter Kauf,
Kauf von Gebrauchtfahrzeugen,
Fahrzeugreparatur, Garantie,
Kfz-Leasing
Geschwindigkeits- und Abstandsmessung,
Unfallflucht, Dunkelheitsunfälle, Rotlichtüberwachung,
Unfallanalyse,Personenschaden;
Verkehrsmedizin/Toxikologie
HWS-Problematik, Erwerbsschaden,
Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, vermehrte
Bedürfnisse, entgangener Unterhalt bei Tötung, sonstige Ansprüche
bei Tötungsdelikten, Schmerzensgeldbemessung, Anspruchsübergang
nach §§ 6 EFZG, 116 SGB X, Haftungsersetzung nach §§ 104 ff SGB
VII,
Kauf: Vertragsschluss, Widerspruchsrecht, Gefahrerhöhung,
Risikoausschlüsse, Zurechnung Verhalten Dritter, Obliegenheiten vor
dem Versicherungsfall, Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall,
Beweisgrundsätze beim Diebstahl, Regress des Kaskoversicherers,
Regress des Haftpflichtversicherers, Unfallversicherung, Grundzüge
der Personenversicherung,Verkehrsverwaltungsrecht;
Verkehrsstrafrecht
Fahrerlaubnisverordnung,
Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis,
Begutachtung, insbes. MPU, Punktesystem, Tilgung und Verwertung von
Eintragungen, ausländische Fahrerlaubnis; Fahrtenbuch;
Verkehrsregelungen - Anordnung und Unterlassung; polizeiliches
Abschleppen von Kraftfahrzeugen;
Ermittlungsverfahren,
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Strafbefehlsverfahren,
Alkoholdelikte, Führerscheinentzug,
OWi, Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße,
Abstand, Fahrverbot, OWi-Verfahrensrecht (persönliches Erscheinen,
Halterhaftung u.v.m.), Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige
Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Punktesystem
Rechtsanwalt Gesterkamp
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Brauchen Sie einen Anwalt um einen Unfall zu regulieren ?
JA,
die Versicherungen beschäftigen Spezialisten im Verkehrs- und Schadensrecht um ihre Ansprüche bestmöglichst zu kürzen und so wenig wie möglich an den Geschädigten auszuzahlen.
Ist das nicht Schwarzmalerei ?
NEIN,
die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften und damit ihren Aktionären verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften. Dies bedeutet: Beiträge der Versicherten einzunehmen und so wenig wie möglich bei Schadensfällen auszugeben.
Wer zahlt die Kosten für den Anwalt ?
KOMMT DRAUF AN,
-bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten,
der Geschädigte zahlt nichts. Besteht eine Rechtsschutzversicherung so übernimmt diese, entsprechend des vereinbarten Versicherungsschutzes, die Kosten der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die typischen Fälle aus dem Verkehrsrecht:
Der Verkehrsunfall
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 2.516.831 polizeilich aufgnommene Unfälle. (Quelle ADAC)
Bei der Regulierung gibt es einiges zu beachten:
Die Grundsätze:
1.
Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Warnblinkanlage an- und Warndreieck in 50 bis 150 Schritten Entfernung aufstellen.
2.
Verständigen Sie sofort die Polizei und bei Verletzten den Rettungswagen. (Tel.: 110/112)
3.
Leisten sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.
4.
Schweigen Sie: Geben sie keine Unfallschuld zu! Verweisen Sie stattdessen auf uns, ihre Anwälte.
5.
Verändern
Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Machen Sie bei
Bagatellschäden Fotos oder fertigen Sie eine Skizze an. Beide
Unfallteilnehmer müssen die Skizze/den Unfallbericht unterschreiben. Erst dann können Sie
den Unfallort räumen, falls sie den Verkehr massiv beeinträchtigen.
Suchen Sie Zeugen, sprechen Sie diese aktiv an und nehmen ihre Kontaktdaten auf.
6.
Den Unfallbericht füllen Sie immer
vollständig aus. Besonders wichtig: Name des Fahrers und des
Halters, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer und -gesellschaft. Schreiben Sie leserlich !!!
7.
Bei Unklarheit machen Sie gegenüber der Polizei keine
Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll, insbesondere die Skizze und die Kennzeichen, auf Richtigkeit.
Im Übrigen verweisen Sie auf uns, ihre Anwälte.
8.
Verweisen Sie bei Fragen der gegnerischen Versicherung am Telefon etc. stets auf uns, ihre Anwälte.
Sie sollten sich niemals von der gegnerischen Versicherung beeinflussen lassen. Treffen Sie mit der gegnerischen Versicherung niemals eine Vereinbarungen über die Wahl der Werkstatt oder die des Sachverständigen.
9.
Kontaktieren Sie uns umgehend nach dem Unfall !!!
Nur so ist gewährleistet, dass Sie alles erhalten, was ihnen zusteht.