Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB
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Um Sie über das Thema Kosten vollumfänglich zu informieren, verweisen wir auf die Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer:
Anwalts- und Prozesskosten
Wenn
Sie sich die anwaltliche Beratung / Vertretung finanziell nicht leisten
können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten.
Wir beraten Sie über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe.
Lesen
Sie dazu die Informationen des Justizministeriums zur Beratungshilfe
und zur Prozesskostenhilfe.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, so werden die Kosten einer Rechtsverfolgung grundsätzlich von
dieser getragen. Leider gibt es diesen Versicherungsschutz nicht für
jeden Rechtsbereich. Gerne setzen wir uns mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung in Verbindung zwecks Deckungsanfrage.
Im
Schadensrecht - beispielsweise bei der Regulierung von Unfallschäden -
ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers
verpflichtet die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts des
Geschädigten zu zahlen.
Im
Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass die Kosten der
Rechtsverfolgung in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens von den jeweiligen Parteien zu tragen sind. Im Falle eines
Kündigungschutzverfahrens tritt dann aufgrund der Einkommenssiuation
regelmäßig die Prozesskostenhilfe zur Finanzierung des Rechtsstreits auf
Seiten des Arbeitnehmers ein.
Im
Familienrecht trägt beispielsweise bei einer Scheidung ohne Folgesachen
jeder Beteiligte seine Kosten selbst. Im Unterhalt- und Güterrecht u.a.
trägt die unterliegende Seite die Kosten.