Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB
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Aktuell
Der
Kampf geht weiter !!!
VW
bietet unfaire Vergleiche für Diesel-Fahrer an!
VW
hat jetzt die ersten Vergleichsangebote verschickt. Aber die sind oft unfair niedrig
für den Kunden. Denn gegen Einmalzahlung verzichtet der betrogene Kunde auf
seine weitergehenden Ansprüche auch aus der Musterfestellungsklage.
VW
setzt Sie dabei als Kunden auch noch unter Zeitdruck bis zum 20.04.2020.
Bedenken
Sie bitte:
Die
Vergleichsangebote umfassen fast immer nur wenige 10 bis 15 % vom ursprünglichen
Kaufpreis. Daher ist es vor allem bei höherwertigen Fahrzeugen wirtschaftlich oft
viel sinnvoller das VW-Angebot abzulehnen und stattdessen den vollen Kaufpreis (abzüglich
einer Nutzungsentschädigung) einzuklagen.
Übrigens:
Bereits im Mai wird ein für Sie freundliches Urteil des BGH zu der
Dieselthematik erwartet, wenn Sie Verbraucher sind.
Lassen
Sie sich durch uns beraten. Wir sagen Ihnen deutlich, was Ihnen mehr bringt. Ob
eine Klage konkret für Sie sinnvoll ist. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ob
Sie klagen wollen, entscheiden Sie allein. Und was Sie von VW zurück bekommen
wollen sollten Sie beurteilen, nicht VW.
In
einem telefonischen Beratungsgespräch können wir Ihnen sofort ausrechnen,
welche Ansprüche Sie gerichtlich tatsächlich durchsetzen können. Sie sehen
sofort, ob das Vergleichsangebot für Sie attraktiv ist oder nicht. Rufen Sie
uns an oder schicken Sie uns direkt Ihre Unterlagen.
Frau
Dr. Christina Ziems und unser Team von Fachanwälten ist ab sofort für Sie
bereit.
Wir
helfen Ihnen fachlich versiert und schnell zu einer sachgerechten Entscheidung.
Rufen Sie uns an 02306 - 750701010
Wir prüfen den Vertrag für Sie