Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB
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Fachanwalt für Arbeitsrecht - Ihr Kompetenzteam
Rechtsanwalt Andreas Gesterkamp
Individualarbeitsrecht
Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeitsvertrages und Berufsausbildungsvertrages, nicht gezahlter Lohn, befristeter Arbeitsvertrag,
Urlaubsabgeltung, Überstunden
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Kündigung, Zeugnis, Zeugnisberichtigung
Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten
und Jugendlichen
Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts
Kollektives Arbeitsrecht
Tarifvertragsrecht
Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
Rechtsanwalt Gesterkamp - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Was bedeutet der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht ?
Weshalb brauche ich einen Fachanwalt ?
Den Fachanwalt zeichnen besondere nachgewiesen Erfahrung und Kenntnisse im Rechtsgebiet aus.
Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Der Fachanwaltstitel soll dem Nachweis
dienen, dass der Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügt.
Um den Fachanwaltsteil im Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Rechtsanwalt
- jährliche Fortbildungen im Volumen von mindestens 15 Stunden nachweisen
- mindestens 110 Fälle aus dem Bereich Arbeitsrecht in 3 Jahren bearbeitet haben
- den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse nachweisen. Dies setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Rechtsanwalt Gesterkamp
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens
Zunächst wird eine Klage eingereicht.
Das Arbeitsgericht bestimmt einen Gütetermin, üblicherweise innerhalb von 3 Wochen ab Klageeinreichung.
Der Gütetermin dauert ca. 20 Minuten. Das Gericht schätzt die Rechtslage ein und versucht die Parteien zu einigen. Sofern keine Einigung erzielt wird, bestimmt das Gericht einen Kammertermin. Zwischen dem Güterterim und dem Kammertermin liegt üblicherweise ein Zeitraum von ca. 3 Monaten. Im Kammertermin findet gegebenenfalls eine Beweisaufnahme statt. Der Kammertermin endet entweder mit einem Fortsetzungstermin und zuletzt mit einer Entscheidung des Gerichts also einem Urteil.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ist die Berufung beim Landesarbeitsgerichts möglich.
Adressen der Arbeitsgerichte in NRW finden Sie hier.
Die typischen Fälle des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer:
Sie wurden von ihrem Arbeitgeber gekündigt
Sie wollen eine Abfindung
Sie haben von ihrem Arbeitgeber zu wenig oder keinen Lohn erhalten
Sie wurden abgemahnt
Sie haben kein oder ein schlechtes Zeugnis erhalten
Die typischen Fälle des Arbeitsrechts für Arbeitgeber:
Sie wollen ihren Arbeitnehmer kündigen
Sie wollen unberechtigte Forderungen ihres Arbeitnehmers abwehren
Sie wollen keine Abfindung zahlen
Unterlagen die wir benötigen:
Arbeitsvertrag
gegebenenfalls Kündigung, Abmahnung
Lohnabrechnungen der letzten Monate